Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Vertragsschluss
Der Abschluss des Vertrages zwischen dem Kunden und WIPE Elektrotechnik GmbH – im Folgenden „WIPE Elektrotechnik“ genannt – setzt einen schriftlichen Auftrag des Kunden voraus. Der Vertrag wird mit Erhalt der Auftragsbestätigung von WIPE Elektrotechnik in Textform wirksam.
2 Vertragsgegenstand
2.1 Ist die Planung und Errichtung einer Photovoltaik-Anlage und/oder eines Stromspeichers sowie ggf. Zubehör (nachfolgend einzeln oder gemeinsam
als „System“ bezeichnet) durch WIPE Elektrotechnik oder einen beauftragten Dritten in dem Objekt des Kunden. Der Kunde ist Eigentümer dieser Liegenschaft. Die Dimensionierung sowie die technischen Merkmale des von WIPE Elektrotechnik zu errichtenden Systems ergeben sich aus dem im Auftrag genannten und vom Kunden akzeptierten Angebot. WIPE Elektrotechnik überprüft in diesem Zusammenhang nicht die statische Beschaffenheit des Gebäudes des Kunden, insbesondere nicht hinsichtlich der Tragfähigkeit einer Photovoltaik-Anlage einschließlich
der dadurch bedingten Aufnahme und Übertragung von Wind- und Schneelasten auf das Gebäude.
2.2 Ist der Verkauf und die Veräußerung des Systems durch WIPE Elektrotechnik an den
Kunden.
3 Planung, Lieferung und Errichtung
3.1 WIPE Elektrotechnik plant und liefert die im Angebot spezifizierten Anlagenkomponenten des Systems und errichtet in Absprache mit dem Kunden das im Angebot beschriebene System auf, an bzw. in dem (ggf. noch zu errichtenden) Gebäude des Kunden. Die Rahmenbedingungen, die für die Planung, insbesondere die Dimensionierung und die Auslegung und Größe des Systems maßgebend sind, haben der Kunde und WIPE Elektrotechnik in dem Angebot dokumentiert.
3.2 WIPE Elektrotechnik wird mit dem Kunden die Termine für Lieferung und Errichtung der Anlage abstimmen. Abgestimmte Liefer- und Ausführungstermine entsprechen dem jeweiligen Planungsstand und sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht verbindlich. Insbesondere kann es witterungsbedingt zu Abweichungen kommen.
3.3 Sofern der Kunde eine Fernwartung des Systems in Anspruch nehmen möchte, hat er hierfür auf eigene Kosten einen DSL-Zugang zur Verfügung zu
stellen und die – für die Fernwartung jedenfalls temporäre – Anbindung des Systems zu gewährleisten. Bevorzugt wird hier eine Direktverbindung (LAN Kabel). Davon abweichende Datenübertragungsarten können zu Fehlfunktionen führen und sich schädlich auf die Fernwartung auswirken. Sofern der Kunde keine Fernwartung wünscht, kann er eine Wartung des Systems im Wege von Serviceeinsätzen vor Ort bei einem Dritten beauftragen, sofern dies im Einzelfall angeboten wird. Die Kosten für diese Serviceeinsätze trägt der Kunde. Ermöglicht der Kunde erforderliche (Fern-)Wartungen des Systems nicht oder nicht rechtzeitig, haftet er für die Schäden, die ihm oder einem Dritten hierdurch entstehen.
3.4 WIPE Elektrotechnik setzt den Kunden rechtzeitig vom geplanten Termin der technischen Inbetriebnahme des Systems („Inbetriebnahme“) in Kenntnis. Der Kunde ist berechtigt und verpflichtet, an der Inbetriebnahme teilzunehmen.
3.5 WIPE Elektrotechnik wird dem Kunden den Besitz an dem System im Anschluss an die Inbetriebnahme übergeben.
3.6 Mit Besitzübergabe des Systems stellt WIPE Elektrotechnik dem Kunden die in Anlage 1 definierten technischen Unterlagen (u.a. Anlagenschema der PV-Anlage bzw. Anlagenschema des Stromspeichers) zur Verfügung. WIPE Elektrotechnik wird den Kunden zudem im Rahmen des Angemessenen in alle für den Betrieb notwendigen Instruktionen, die zur künftigen Benutzung des Systems erforderlich sind, einweisen.
3.7 Im Rahmen der Besitzübergabe wird von WIPE Elektrotechnik ein von den Parteien zu unterzeichnendes Übergabeprotokoll erstellt, das als Anlage 2 Bestandteil dieses Vertrages wird. Mit Unterzeichnung des Übergabeprotokolls durch den Kunden gilt das System als abgenommen.
3.8 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes geht mit der Abnahme auf den Kunden über.
3.9 WIPE Elektrotechnik ist berechtigt, Dritte (z.B. Handwerkspartner) mit der Durchführung der Leistungen unter dieser Ziffer 3 zu beauftragen.
4 Verkauf, Zahlung, Eigentumsübergang
4.1 WIPE Elektrotechnik verkauft dem Kunden das im Angebot definierte System.
4.2 Der Gesamtkaufpreis ist 2 Wochen nach Rechnungszugang fällig. Wir behalten uns das Recht vor, angemessene Abschlagsrechnungen zu stellen.
4.3 Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt unter Angabe des Verwendungszwecks auf das in der gesondert übermittelten Rechnung angegebene Konto der WIPE Elektrotechnik.
4.4 Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt das System im Eigentum von WIPE Elektrotechnik. Mit Bezahlung des vollständigen Kaufpreises geht das Eigentum ohne weiteres auf den Kunden über. Der Kunde verpflichtet sich, dieses Eigentum von WIPE Elektrotechnik in keiner Weise zu verletzen und bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises weder durch Verkauf, Verpfändung, oder in sonstiger Weise über das System zu verfügen. Gleiches gilt für die Vermietung oder Verleihung des Systems.
5 Gewährleistung/Garantie
5.1 Für die Gewährleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Beseitigung etwaiger Mängel obliegt allein WIPE Elektrotechnik. Entsprechend hat die Mängelanzeige unverzüglich und ausschließlich gegenüber WIPE Elektrotechnik zu erfolgen.
5.2 WIPE Elektrotechnik tritt dem Kunden sämtliche bezüglich des Systems bzw. seiner Einzelteile bestehenden Garantieansprüche gem. Anlage 3 ab. Der Kunde nimmt die Abtretung der Garantieansprüche an.
5.3 WIPE Elektrotechnik übernimmt keine Gewähr für die Steigerung der Eigenverbrauchsquote oder für eine Senkung des Strombezugs. Soweit durch WIPE Elektrotechnik im Rahmen der Angebotserstellung etwaige Berechnungen und/oder Prognosen zu finanziellen Förderungen, zur Erzeugungsleistung des Systems, Stromeinsparungen oder sonstige Ertragsberechnungen mitteilt wurden, stellen diese lediglich Beispielsberechnungen dar, die keine Verbindlichkeit haben, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. WIPE Elektrotechnik haftet nicht für die Richtigkeit vorgenannter Kalkulationen, ebenso wenig für die Richtigkeit und Vollständigkeit darin enthaltener Angaben. Entsprechende Kalkulationen stellen ferner keine Geschäftsgrundlage für den Abschluss des Vertrages dar. WIPE Elektrotechnik haftet nicht für die Gewährung oder die Fortführung etwaiger gesetzlicher Förderungen, insbesondere solchen aus dem EEG. Dem Kunden stehen dementsprechend keinerlei Gewährleistungsrechte zu, sofern die von dem Kunden erwartete Erzeugungsleistung der Anlage sich nicht realisiert oder realisieren wird.
6 Haftung
6.1 Die Haftung von WIPE Elektrotechnik für Schäden, die der Kunde infolge einer Pflichtverletzung durch WIPE Elektrotechnik, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen erleidet, ist – unbeschadet der Ziffern 6.2 und 6.3 – auf solche Schäden beschränkt, die der Kunde infolge eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von WIPE Elektrotechnik, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen erleidet.
6.2 Die Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person, sowie für Schäden, die der Kunde aufgrund der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch WIPE Elektrotechnik, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind all diejenigen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
6.3 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und des Haftpflichtgesetzes bleiben unberührt.
7 Höhere Gewalt
Soweit die Vertragsparteien durch höhere Gewalt, Terror, Krieg, Arbeitskampfmaßnahmen bei den eigenen Werken, Beschädigungen von Anlagen, hoheitlicher Anordnungen oder durch sonstige Umstände mit unmittelbaren Auswirkungen auf den Vertragsgegenstand, die abzuwenden nicht in ihrer Macht liegen bzw. deren Abwendung mit einem angemessenen technischen und/oder wirtschaftlichen Aufwand nicht erreicht werden kann, an der Erfüllung ihrer Leistungen ge- bzw. behindert sind, ruhen die Verpflichtungen zur Vertragserfüllung, bis die hindernden Umstände und Folgen beseitigt sind. Die Vertragspartner werden sich unverzüglich über diese Umstände und deren voraussichtliche Dauer informieren. Entsprechendes gilt für den Wegfall dieser Umstände. Die Vertragsparteien werden alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um ihren Verpflichtungen so bald wie möglich nachkommen zu können.
8 Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1 Die Beantragung und Beschaffung aller für die Errichtung und den Betrieb der Anlage sowie für den Netzanschluss erforderlichen Genehmigungen, Zustimmungen und Bewilligungen sowie die Wahrnehmung aller beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur vorzunehmenden Mitteilungen, ist ausschließlich Aufgabe des Kunden, es sei denn es wurde Gegenteiliges ausdrücklich schriftlich vereinbart. Eventuelle Gebühren oder Netzanschlusskosten sowie jedwede sonstige Kosten, die der an dem gewünschten Errichtungsort zuständige Netzbetreiber im Zusammenhang mit dem Netzanschluss, der Inbetriebnahme und/oder dem Betrieb der Anlage oder für die Abrechnung von Einspeiseerlösen oder für sonstige Leistungen in Rechnung stellt, sind in diesem Vertrag nicht enthalten und von dem Kunden selbst zu tragen.
8.2 Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der baurechtlichen Anforderungen der einschlägigen Landesbauordnung und sonstiger öffentlich- rechtlicher Anforderungen. Die entsprechende Prüfung, die ggf. erforderliche Schaffung von entsprechenden Voraussetzungen und das Tragen dafür ggf. anfallender Kosten obliegt allein dem Kunden, wird nicht von WIPE Elektrotechnik übernommen und ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Sollten Umbaumaßnahmen in dem Objekt des Kunden, insbesondere an der vorhandenen Elektroinstallation oder aufgrund der Einhaltung von Vorgaben des örtlichen Netzbetreibers oder nach Maßgabe des jeweils aktuellen Stands der Technik notwendig sein, hat der Kunde diese Arbeiten auf seine Kosten durchführen zu lassen.
8.3 Der Kunde hat für die Errichtung des Systems auf, am oder im Gebäude geeignete Flächen zur Verfügung zu stellen. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus dem Angebot. Der Kunde stellt sicher, dass das Gebäude und insbesondere das Dach der zusätzlichen Last der Anlage standhalten kann und beauftragt ggf. auf seine eigenen Kosten zur Überprüfung der Standsicherheit einen Baustatiker. Sollte WIPE Elektrotechnik während der Konzeption oder der Errichtung der Anlage Mängel in der Standsicherheit feststellen, ist WIPE Elektrotechnik berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und dem Kunden etwaige bereits entstandene Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Sollten sich während der Konzeption oder der Errichtung der Anlage sonstige bauliche Risiken oder Gefahrenstellen (dazu gehören auch Umweltgefährdungen) ergeben, oder gesetzliche Vorschriften und Regelungen eine vertragsgerechte Auftragsausführung behindern, ist WIPE Elektrotechnik berechtigt, die Errichtung zu unterbrechen. Sofern möglich und vom Kunden gewünscht, erstellt WIPE Elektrotechnik dem Kunden ein Angebot zur Beseitigung der Projektbehinderung. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an oder stellt die Mängel nicht selbst oder durch Dritte ab, behält WIPE Elektrotechnik sich vor, die weitere Umsetzung des Auftrags abzulehnen. WIPE Elektrotechnik ist dazu berechtigt, dem Kunden etwaige bereits entstandene Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
8.4 Der Kunde gewährleistet, dass die Dachfläche und die sonstigen zur Verfügung zu stellenden Flächen, Standorte und/oder Räume so hergerichtet sind, dass von ihnen keine Gefahren für die Mitarbeiter und Beauftragten von WIPE Elektrotechnik ausgehen und alle für die Errichtung der Anlage technisch erforderlichen Vorrichtungen, insbesondere die Versorgungsleitungen, ordnungsgemäß installiert sind.
8.5 Durch die Übernahme des Betriebs der Anlage wird der Kunde Anlagenbetreiber i.S.d. § 3 Nr. 2 EEG 2017. Dem Kunden obliegt die Einhaltung etwaiger (gesetzlicher) Anforderungen zum Erhalt finanzieller Förderungen oder sonstiger Begünstigungen der Eigenversorgung unter dem EEG 2017. Dem Kunden ist insbesondere bekannt, dass er abhängig von der Größe der Anlage die Einrichtung und Vorhaltung der technischen Vorgaben des § 9 Abs. 2 EEG 2017 zu gewährleisten hat und er als Anlagenbetreiber Melde- sowie Mitteilungspflichten unterliegt. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren. Der Kunde ist zudem gegenüber dem Netzbetreiber, der zur Erhebung der EEG-Umlage berechtigt ist, verpflichtet, Angaben gemäß § 74a EEG 2017 zu machen.
8.6 Die aus dem laufenden Betrieb der Anlage entstehende Steuer- und Abgabenlast trägt der Kunde.
8.7 Der Kunde hat WIPE Elektrotechnik zur Errichtung der Anlage die vorhandenen Einrichtungen, Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe (z.B. Strom) kostenlos zur Verfügung zu stellen.
8.8 Der Kunde hat WIPE Elektrotechnik oder einem von WIPE Elektrotechnik nach Ziffer 3.9 Beauftragten Zugang zu dem Grundstück sowie den Dachflächen und Gebäudeteilen, auf denen die Anlage errichtet wird, zu gestatten, soweit es für die Durchführung dieses Vertrages erforderlich ist. Ist es für den Zugang zu der Anlage erforderlich, Räume von Dritten zu betreten, so ist der Kunde verpflichtet, WIPE Elektrotechnik bzw. dem Beauftragten hierzu die Möglichkeit zu verschaffen.
8.9 Für Verzögerungen aufgrund von Beschränkungen oder Behinderungen beim Zugang zum Errichtungsort sowie der Montage ist nicht WIPE Elektrotechnik, sondern der Kunde selbst verantwortlich. Sämtliche Fristen und Termine, die für die Lieferungen und Leistungen von WIPE Elektrotechnik maßgeblich sind, verlängern sich um den Zeitraum, in dem WIPE Elektrotechnik in der Leistungserbringung beeinträchtigt war. Etwaige hierdurch entstehende Zusatzaufwendungen sowie Nutzungsausfälle sind vom Kunden zu tragen.
9 Datenschutz
9.1 Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung Im Rahmen der Errichtung und des Betriebes des Systems werden personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, um die vertraglich festgelegten Leistungen zu erbringen. Die Daten werden streng vertraulich behandelt. Über die DSL-Verbindung können die Hersteller der PV Anlagenwechselrichter, WIPE Elektrotechnik und der Handwerker Daten aus den Systemen zwecks Fernwartung, Anlagenoptimierung und Zustandsanalyse auslesen und verarbeiten. WIPE Elektrotechnik erklärt die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und wird seine Partner ebenfalls dazu verpflichten. Über die Datenschnittstelle werden Betriebsdaten des Systems an die Hersteller der Wechselrichter, WIPE Elektrotechnik und den Handwerker gesendet und dort zu Zwecken der Anlagenoptimierung gespeichert und ausgewertet. WIPE Elektrotechnik wird diese Daten streng vertraulich behandeln und seine Partner ebenfalls hierzu verpflichten, um sicherzustellen, dass die Daten nur zu Zwecken des Kundendienstes verwendet und nicht an Dritte weitergeben werden. Die Hersteller werden über die Datenschnittstelle auf das System zugreifen, um eventuell notwendige Software-Updates oder Fernwartungen vorzunehmen.
9.2 Beschreibung der betroffenen Personengruppen und Daten
Zur Leistungserbringung werden Kundendaten, als personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Kommunikations- und Verarbeitungsschritte des Systems müssen für den Kunden ersichtlich und nachvollziehbar sein, ohne dass dieser auf eine externe Verarbeitung der Daten angewiesen ist.
9.3 Empfänger/ Empfängergruppen der Daten
Die Daten, die erhoben wurden, werden soweit zur Erbringung der Dienstleistung notwendig, an interne und externe Stellen weitergegeben. Zu den externen Stellen gehören Dienstleister zur Installation und Wartung der Kundensysteme, Bereitstellung der Netzinfrastruktur und -dienste. Die Weitergabe der Daten an Außenstehende, etwa im Zuge der Produktwerbung oder Veröffentlichungen, erfolgt nur in vollständig anonymisierter Form, die keinerlei Rückschluss auf den Kunden zulässt
9.4 Regelfristen für die Löschung der Daten
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die für das System benötigten Zwecke entfallen.
9.5 Technische und organisatorische Maßnahmen
Für die Erbringung der Dienstleistung werden IT-Systeme verwendet, die ausgelagert bei dem Kooperationspartner betrieben werden. Der Kooperationspartner wurde entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gewissenhaft ausgewählt und die technischen und organisatorischen Maßnahmen im Rechenzentrumsumfeld geprüft. Die aktuellen Ergebnisse zur Prüfung nach § 9 BDSG zu den Rechenzentren des Kooperationspartner sind beim betrieblichen Datenschutzbeauftragten des Herstellers anzufragen. Schon bei der Konzeption und Gestaltung der technischen Systeme muss die Gewährleistung des Datenschutzes berücksichtigt werden (Privacy by Design). Der Kunde muss mit Hilfe der Technik alle notwendigen Informationen, Optionen und Kontrollmöglichkeiten erhalten, die ihm die Kontrolle seines Energieverbrauchs und die Gestaltung seiner Privatsphäre ermöglichen, wobei der Stand der Technik nicht unterschritten werden darf. Insbesondere müssen rechtlich verbindliche Vorgaben für die Konzeption der Geräte, Verfahren und Infrastrukturen sowie für deren Einsatz geschaffen werden.
10 SCHUFA-Auskunft; Bonitätsprüfung
Mit seiner Unterschrift willigt der Kunde ein, dass WIPE Elektrotechnik der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon wird WIPE Elektrotechnik der SCHUFA auch Daten über ihre gegen den Kunden bestehenden Forderungen übermitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28a Abs. 1 Satz 1) zulässig, wenn der Kunde die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht haben, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der WIPE Elektrotechnik oder Dritter erforderlich ist und • die Forderung vollstreckbar ist oder der Kunde die Forderung ausdrücklich anerkannt hat oder • der Kunde nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist, WIPE Elektrotechnik den Kunden rechtzeitig, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über die bevorstehende Übermittlung nach mindestens vier Wochen unterrichtet hat und der Kunde die Forderung nicht bestritten hat oder • das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen von WIPE Elektrotechnik fristlos gekündigt werden kann und WIPE Elektrotechnik den Kunden über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat. Darüber hinaus wird WIPE Elektrotechnik der SCHUFA auch Daten über sonstiges nicht vertragsgemäßes Verhalten (Konten- oder Kartenmissbrauch oder sonstiges betrügerisches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Abs. 2) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der WIPE Elektrotechnik oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt. Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Grundlage des SCHUFA- Datenbestandes zur Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die aufgrund von Leistungen oder Lieferungen finanzielle Ausfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs- Versicherungs- und Inkassounternehmen). Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung der Identität und des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten. Sie können Auskunft bei der SCHUFA über die von Ihnen gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren sind unter www.meineschufa.de abrufbar. Die postalische Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover.
11 Sonstige Bestimmungen
11.1 Folgende Anlagen zu diesem Vertrag sind bzw. werden Bestandteile dieses Vertrages:
• Anlage 1: Anlagendokumentation
• Anlage 2: Abnahmeprotokoll (erst bei Übergabe der Anlage)
• Anlage 3: Garantiebedingungen des PV-Herstellers und/oder Garantiebedingungen für den Stromspeicher
11.2 Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden von den Parteien nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen, die Aufhebung sowie die Kündigung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel.
11.3 Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftig in diesem aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sich als undurchführbar erweisen, so hat dies auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlichen am nächsten kommt. Das Gleiche gilt, falls sich herausstellen sollte, dass dieser Vertrag eine Regelungslücke enthält.
11.4 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
WIPE Elektrotechnik GmbH
Kettelerstr. 26 g
26676 Barßel
E-Mail: info@wipe-elektrotechnik.de
Telefon: 0151 233 84 217
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An WIPE Elektrotechnik GmbH
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26676 Barßel
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Telefon: 0151 233 84 217
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (_________________________________) den von mir/uns (_____________________________) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (________________________________)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (_______________________________)
– Bestellt am (______________________)/erhalten am (________________________)
– Name des/der Verbraucher(s): ____________________________
– Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________________________
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _____________________________________
– Datum: ___________________________
(*) Unzutreffendes streichen.